Bei Neubau oder Verkauf und Vermietung eines Gebäudes
ist ein Energieausweis vorgeschrieben.
Wohngebäude
Bei Neubau eines Gebäudes ist der Berdarfsausweis Pflicht.
Im Wohngebäudebestand ist der Bedarfsausweis bei Gebäuden mit
bis zu vier Wohneinheiten, deren Wärmschutz schlechter als nach
Wärmschutzverordnung 1977 ist, vorgeschrieben. Wenn das
Gebäude einen Mindestwärmeschutz aufweist und
Verbrauchsrechnungen von 3 hintereinanderliegenden Jahren vorliegen
darf ein Energieverbrauchsausweis erstellt werden.
Bei Bestandswohngebäuden grösser 5 Wohneinheiten ist der
Verbrauchsausweis zulässig.
Nichtwohngebäude
Bei Neubau eines Nichtwohngebäudes ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Im Nichtwohngebäudebestand kann zwischen Bedarfsausweis und
Verbrauchsausweis gewählt werden.
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