Übersicht der neuen Bestimmungen des GEG 2020
(Gebäudeenergiegesetz)für Gebäude im
Einzelnen :
ab 31.12.2023 müssen Wohngebäude nach DIN 18599
bilanziert werden.
Die energetisch Anforderungen an Gebäude der EnEV 2016 werden
im wesentlichen fortgeführt.
Bei wesentlicher Renovierung eines Gebäude muß ein
Energieberater hinzugezogen werden.
Strom aus erneuerbaren Energien darf bei der Ermittlung des
Primärenergiebedarf eines Gebäudes herangezogen
werden.
Die Ölheizung darf auch nach 2026 in Kombination mit
erneuerbaren Energien eingebaut werden.
Der Austausch von alten Öl- und Gasheizungen, die
älter als 30 Jahre sind, und keine Niedertemperatur und
Brennwertgeräte sind, wird vorgeschrieben.
Ausnahme : Besitzer von Ein- und
Zweifamilienhäusern
mit Eigennutzung. Bei Verkauf muss der neue Eigentümer der
Austauschpflicht innerhalb von zwei
Jahren nachkommen.
Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den
Mindestwärmeschutz einhalten
gedämmt sein.
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