Übersicht der neuen Bestimmungen des GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz)für Gebäude im Einzelnen :

  • ab 31.12.2023 müssen Wohngebäude nach DIN 18599 bilanziert werden.
  • Die energetisch Anforderungen an Gebäude der EnEV 2016 werden im wesentlichen fortgeführt.
  • Bei wesentlicher Renovierung eines Gebäude muß ein Energieberater hinzugezogen werden.
  • Strom aus erneuerbaren Energien darf bei der Ermittlung des Primärenergiebedarf eines Gebäudes herangezogen werden.
  • Die Ölheizung darf auch nach 2026 in Kombination mit erneuerbaren Energien eingebaut werden. 
  • Der Austausch von alten Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, und keine Niedertemperatur und Brennwertgeräte sind, wird vorgeschrieben.
      
       Ausnahme : Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Eigennutzung. Bei Verkauf muss der neue Eigentümer der Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren nachkommen.
  • Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz einhalten gedämmt sein.

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