Der Sanierungsfahrplan eines Gebäude wird für die 15-prozentige Erfüllungspflicht des E-Wärmegesetz Baden-Württemberg mit 5 Prozent anteiliger Erfüllung angerechnet.
Der Sanierungsfahrplan wird nach der Vor-Ort-Datenaufnahme mit den Bauplänen und einer zertifizierten Energieberatungs-Software erstellt.
Der Fahrplan enthält Sanierungsvorschläge die zu einem Effizienzhaus mit niedrigem Energieverbrauch führen.
auf Anfrage.