Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan eines Gebäude wird für die 15-prozentige Erfüllungspflicht des E-Wärmegesetz Baden-Württemberg mit 5 Prozent anteiliger Erfüllung angerechnet.

Der Sanierungsfahrplan wird nach der Vor-Ort-Datenaufnahme mit den Bauplänen und einer zertifizierten Energieberatungs-Software erstellt.


Mit Hilfe der erfassten Daten der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Gebäudesymmetrie wird der fiktive Energiebedarf das Gebäude berechnet.

Der Fahrplan enthält Sanierungsvorschläge die zu einem Effizienzhaus mit niedrigem Energieverbrauch führen.


Der Fahrplan muß nicht in der Praxis umgesetzt werden.


Kosten für einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude oder Nichtwohngeäbude.

auf Anfrage.

 


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