Für neu zu bauende Nichtwohngebäude muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
Der Bedarfsausweis wird nach DIN 18599 berechnet.
Die Energieverbrauchswerte des Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Belüftung / Kühlung und Beleuchtung werden im Verbauchsausweis festgehalten.