Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäude im Bestand kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden.

Für neu zu bauende Nichtwohngebäude muss  ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.

Der Bedarfsausweis wird nach DIN 18599 berechnet.

Die Energieverbrauchswerte des Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Belüftung / Kühlung und Beleuchtung werden im Verbauchsausweis festgehalten.

Kosten
für einen Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude auf Anfrage.
    



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